Testamentserstellung am besten mit Notar

Ein Testament legt fest, welche Personen welchen Anteil des Vermögens nach dem Tod einer Person erhalten. Den letzten Willen festzulegen ist jedoch oft nicht so einfach wie Testamentersteller denken. Es kommt häufig auf die Schreibweise an, wie das Vermögen an Verwandte oder Bekannte gegeben wird. Daher ist es sinnvoll, sich von einem Notar bei der Testamentserstellung beraten zu lassen.

Wann wird ein Testament erstellt?

Die Erstellung eines Testaments ist keine Pflicht. Sie bietet jedoch die Möglichkeit, den letzten Willen niederzuschreiben. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie die gesetzliche Erbfolge umgehen und persönliche Wünsche vor ihrem Ableben äußern wollen. Mittels Testamentserstellung ist es möglich, Ihr Vermögen unter Verwandten oder Bekannten so aufzuteilen, wie Sie es für richtig empfinden. Beispielsweise können Sie Ihrer Enkeltochter, die sich um Sie liebevoll kümmert, ein größeres Vermögen hinterlassen als Ihrem Sohn, mit dem Sie weniger gut auskommen. Grundsätzlich empfiehlt sich die Erstellung eines Testaments Personen mit größerem Vermögen. Aber auch bei Familienstreitigkeiten wird oft ein Testament erstellt.

Wie wird ein Testament erstellt?

Ein gültiges Testament wird handschriftlich erstellt. Eine Testamentserstellung mit einer Schreibmaschine oder einem Computer ist ungültig. Ein solches Testament könnte Ihrem letzten Willen nicht zweifelsfrei zugeordnet werden. Sollten Zweifel vorhanden sein, könnte bei einem handgeschriebenen Testament ein Gutachter anhand Ihrer Handschrift dieses Ihnen zuordnen. Zudem muss Ort und Datum sowie "Testament" oder "letzter Wille" vorhanden sein. Nach der Erstellung eines Testaments muss dieses von Ihnen noch unterschrieben werden.

Ab einem Alter von 18 Jahren können Sie jederzeit ein Testament erstellen. Mit dem Beisein eines Notars wie vom Notariat Dr. Heinz Neuschmid kann auch ab einem Alter von 16 Jahren bereits ein Testament verfasst werden. Mit der Testamentserstellung nicht zu lange zu warten ist ratsam, da beispielsweise bei Demenz Ihr Testament angefochten werden kann. Sollten Sie an Demenz erkranken, ist es sinnvoll, sich von einem Arzt bescheinigen zu lassen, dass Sie noch in der Lage sind, ein Testament zu verfassen. Bei fortgeschrittener Demenz oder ähnlichen Krankheiten ist dies nicht mehr möglich.

Dies gilt es zu beachten

Wenden Sie sich mit Ihrem letzten Willen am besten an einen Notar, der Ihnen beim Verfassen des Dokuments behilflich ist. Dies ist wichtig, da es bei der Schreibweise einiges zu beachten gibt. Unter anderem sollte bei der Erstellung eines Testaments immer erst der Name der Person und danach das Objekt, welches Sie vererben wollen, erwähnt werden. Zum Beispiel statt: „mein Haus bekommt meine Tochter“, sollten Sie schreiben: „Ich vererbe meiner Tochter Maria Mustermann mein Haus“. Doch auch die Formulierung ist wichtig, da es ansonsten bei der Zuordnung Ihres Vermögens Missverständnisse geben kann. Bei einer falschen Formulierung könnte es sein, das jene Person, der Sie beispielsweise Ihr Auto vererbt haben, nur einen Teil erhält und gesetzliche Erben ausbezahlen muss.


Teilen