Welche Optionen bietet das Erbrecht

Beim Erbrecht handelt es sich ein Grundrecht. Es wird gesetzlich geregelt, wie die Übertragung von Vermögenswerten abzulaufen hat. Durch die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages, kann der Erblasser regeln, wer wie viel erbt.

Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist

Entscheidend für die Erbfolge ist der Verwandtschaftsgrad. Der Ehemann, die Ehefrau bzw der eingetragen Lebenspartner erben in jedem Fall. Sind sie nicht die Alleinerben, erhalten sie nur einen Teil der Erbschaft. Die Kinder des Erblasser sind, als Angehörige 1. Ordnung, ebenfalls erbberechtigt. Ist ein Kind bereits verstorben, geht das Erbe an die Enkel über. Gibt es im konkreten Fall keine Verwandten der 1. Ordnung, kommen die Verwandten der 2. Ordnung zum Zug. Das sind die Geschwister, Eltern, Nichten und Neffen. Nach der gesetzlichen Erbfolge kommen Großeltern, Tanten und Onkel an letzter Stelle. Die Höhe der Erbschaft wird durch die Erbquote bestimmt. Sie ist abhängig von der Anzahl der Erben und den familiären Verhältnissen.

Möglichkeiten die Erben selbst zu bestimmen

Die im Erbrecht festgelegte Erbfolge entspricht nicht immer den Wünschen des Erblassers, daher gibt es drei Möglichkeiten, das Erbe selbst zu regeln:

Testament errichten:

Durch das Testament wird festgelegt, wie das Erbe aufgeteilt werden soll. Ein einmal geschriebenes Testament ist nicht in Stein gemeißelt, sondern kann jederzeit abgeändert und einer neuen Situation angepasst werden. Es muss aber formalen Ansprüchen gerecht werden, damit es gültig ist. Schreibt man das Testament selbst, ohne zu Hilfenahme eines Juristen, muss es handschriftlich verfasst und gut leserlich sein. Das Datum und der Ort, wann und wo es geschrieben wurde, muss unbedingt vermerkt werden. Die Unterschrift und das Geburtsdatum sind der nächste wichtige Punkt, ebenso wie die Seitenzahl.

Erbvertrag:

Der Erbvertrag ist, wie das Testament, eine Verfügung im Todesfall. Ein Erbvertrag hat umfassendere Auswirkungen als das Testament und ist ein Vertrag, der beide Seiten verpflichtet. Der Erblasser erhält dafür, dass er sein Vermögen oder einen Teil davon einer bestimmten Person vermacht ein Gegenleistung. Zum Beispiel wird er gepflegt. Zum Abschluss eines Erbvertrages braucht es die notarielle Aufsicht.

Vermächtnis:

In einem Vermächtnis bestimmt der Erblasser, dass eine Person aus der Hinterlassenschaft einen bestimmten Gegenstand bekommt oder mit einem Geldbetrag bedacht wird. Der Begünstigte eines Vermächtnisses muss mit den Erben in Kontakt treten, um seine Ansprüche geltend zu machen.
Für viele Menschen stellt sich die Frage, ob man das Erbe selbst regeln soll oder einen juristischen Beistand zuziehen sollte. Das Erbrecht gibt klare Regeln vor, wie ein Testament formal auszusehen hat. Will man ab sicher gehen, dass das Vermögen an die Personen vererbt wird, die man selber wünscht, wäre es vielleicht sinnvoll, einen Juristen seines Vertrauens aufzusuchen.

 

Weitere Informationen findet man hier: Fink+Partner Rechtsanwälte.


Teilen