Die Geschichte und Pflichten des Rechtsanwalts

Der Begriff Rechtsanwalt kommt aus dem althochdeutschen (anawalto), allerdings war es damals der Begriff für Machthaber, Bevollmächtigter oder Gesandter. Heute steht der Begriff für juristischen Beistand vor Gericht. Zusammen mit den Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und den Notaren zählt er zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Freien Berufen. Frauen war es über 1000 Jahre lang nicht gestattet als Rechtsanwältinnen tätig zu sein, was auf den Grund zurückgeführt wird, dass im alten römischen Reich eine Frau den damalig regierenden Kaiser vor Gericht entblößte.


Die Entwicklung des Berufes über die Jahrhunderte

Die ersten Vertreter vor Gericht gab es im antiken Athen, indem eine Prozesspartei ihre Sache vor Gericht mit zwei Plädoyers vertrat. Hierbei war es einem Freund oder Verwandten gestattet, eines dieser Plädoyers zu halten. Wer Hilfe beim Verfassen solcher Plädoyers
brauchte, konnte sich von einem Logographen helfen lassen. Die Rhetorik wurde erst später interessanter, als es bei Volksversammlungen und bei den Gerichten sogenannte Laienrichter gab. Es wurden unzählige Rhetorikbücher verfasst, doch Aristoteles unterschied in Gerichtsrede, Beratungsrede und einer Lob- und Festrede. So entwickelte sich der Beruf später mehr zu einem Redner, bei dem die Rechtskennung weniger relevant war. Über die Anfänge des Berufs in Deutschland ist relativ wenig bekannt, so gab es um 800 n.Chr. den Sachsenspiegel, in dem das Besetzungsrecht Karl des Großen bestimmt wurde, allerdings wurde dies nicht ausgeführt und so war es später unklar wer vor Gericht haftet, wenn es einen Fürsprecher des Angeklagten gibt. Auch wegen dieser Unklarheit ließen die damaligen Fürsprecher sich gut bezahlen. "Guter Rat ist teuer", dieses Sprichwort entwickelte sich Ende des 15. Jahrhunderts, und hat bis heute Bestand. Das klassische Berufsbild des Anwalts entwickelte sich im 19. Jahrhundert. Erst wurden Advocaten des Königs Friedrich II zu Hof- und Assistenzräten, später gab es Justizkommissare und 1849 wurden sie zu Rechtsanwälten. 1878 wurde die Rechtsanwaltschaft zu einem freien staatsunabhängigen Beruf.


Die Aufgaben und Pflichten eines Rechtsanwalts

Fundamental gesehen besteht die Aufgabe eines Rechtsanwaltes wie von der Kanzlei Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GbR darin, den Auftraggeber bzw. den Mandanten mit rechtsstaatlichen Mitteln zu beraten und vor Gericht zu vertreten. Dabei ist er zur Neutralität verpflichtet, das heißt er darf in keinem Interessenskonflikt mit der Gegenpartei oder sich selbst stehen. Da Jura eines der schwierigsten Themengebiete ist, besteht die Hauptaufgabe des Anwalts darin, seinen Mandanten über Ansprüche und Gegenansprüche aufzuklären und Beweismaterial zu sichern. Neben der Durchsetzung von außergerichtlichen Ansprüchen zählt auch die Entlastung der Justiz zu seinen Hauptaufgaben. Zudem muss ein Rechtsanwalt Verfahrenshilfe leisten oder er kontrolliert die Rechtsprechung auf seine Richtigkeit. Die Aufgaben sind also vielfältig und erfordern viel Wissen und Lernfähigkeit.


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